Urheberrecht
Die Kanzlei Lamkemeyer vertritt Sie in urheberrechtlichen Belangen von Anfang an außergerichtlich und gerichtlich. Neben außergerichtlicher Beratung, Rechtsgestaltung und Auslotung von Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung vertritt Sie die Kanzlei Lamkemeyer auch gerichtlich, beispielsweise im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) oder im regulären Klageverfahren (Hauptsacheverfahren).
In gerichtlichen Angelegenheiten ist zu beachten, dass es in ganz Deutschland speziell für Urheberrechtssachen zuständige Gerichte gibt. Die Kanzlei Lamkemeyer vertritt Sie daher bei Bedarf auch vor den zuständigen Gerichten in Urhebersachen bundesweit.
Das Urheberrecht ist geregelt in Gesetzen wie dem Urhebergesetz, Verlagsgesetz und Kunsturhebergesetz. Diese wollen einerseits die Nutzungs- und Verwertungsinteressen des Urhebers an seinem geistigen Eigentum schützen. Andererseits sollen aber auch die Interessen der Nutzer am Zugang zum Werk berücksichtigt werden. Die Gesetze regeln daher auch, was der Urheber zu dulden hat.
Neben Fragen zur Gestaltung von Lizenzverträgen, Nutzungs- und Verwertungsrechten und des Persönlichkeitsschutzes kommt auch hierbei dem rechtlichen Procedere der Abmahnung eine zentrale Rolle zu.
Wenn ein Urheber behauptet, in seinen Rechten verletzt zu sein, muss man sich häufig mit verschiedensten Ansprüchen auseinandersetzen, z.B. Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen, Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz.
Auch die korrekte Berechnung von Schadensersatzpositionen, wie etwa Lizenzschadensersatz, ist in der Regel ohne fundierte Kenntnis und Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung nebst Übertragung der Grundsätze auf den Einzelfall kaum zu bewerkstelligen.