• Rechtsanwalt in Melle

Wettbewerbsrecht

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Dann gilt es Ruhe zu bewahren und dennoch die Fristen ernst zu nehmen. Geben Sie insbesondere keine voreiligen Erklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung ab. Inhalt und Reichweite von Unterlassungserklärungen können bei Verstoß oder wenn diese zu weitreichend sind, sehr massive Auswirkungen für Ihr Unternehmen haben. Bereits die Frage, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, bedarf eingehender rechtlicher Prüfung.

Im Zentrum des Wettbewerbsrechts steht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und regelt im Zusammenspiel mit anderen Bestimmungen die „Lauterkeit“ im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit unter Konkurrenten. Immer neue Regelungen, Verordnungen und Gesetze, die beachtet und umgesetzt werden sollen, tun ihr Übriges. Wer dann in dem naiven Glauben, selber doch immer rechtstreu sein zu wollen und niemandem schaden zu wollen, sich ohne hinreichende Rechtskenntnis an die inhaltliche Gestaltung seines Onlineshops macht, erlebt nicht selten böse Überraschungen in Form von Abmahnungen.

Anderseits kann es auch für einen Onlinehändler äußerst ärgerlich sein, wenn er mit ansehen muss, dass ein Konkurrent versucht, mit wettbewerbswidrigen Methoden im Markt aufzutreten und eigene Vorteile erhält, die redlichen Händlern versagt sind.

Rufen Sie mich gerne hierzu an – gleichgültig, ob Sie sich in Ihren Rechten verletzt sehen, oder ob Sie Adressat einer Abmahnung sind. Die Kanzlei Lamkemeyer berät und vertritt Sie auch in wettbewerbsrechtlichen Belangen.